Mehr Rechtssicherheit bei öffentlichem WLAN

Am 2. Juni hat der Bundestag eine Änderung des Telemediengesetzes verabschiedet, das mehr Rechtssicherheit für Einzelhändler, Unternehmen und Kommunen schaffen soll, die eine freie WLAN Nutzung anbieten möchten. Häufig wird im Laden nicht die volle Kapazität des Internet genutzt, so dass man dieses gerne auch seinen Kunden anbieten möchte. Bislang galt eine sogenannte Störerhaftung bei der der Betreiber dann abgemahnt wurde, wenn ein Kunde einen Rechtsverstoß beging. Nach Inkrafttreten des Gesetztes haben Betreiber bei der Störerhaftung bessere Karten und sollen ähnliche Rechte wie die Netzbetreiber haben. Die Intention ist klar: Die Regierung möchte die Verbreitung von öffentlichen WLAN fördern, bei der Deutschland noch enorm hinterher hinkt. Aktuell wird die Gesetzesänderung von Anwälten allerdings noch kontrovers diskutiert. Einige glauben, das durch einen unglücklichen Wortlaut und einige fehlende Folmulierungen das Gesetz nicht zum Stoppen der Abmahnwellen führen wird und hoffen auf eine Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof. Daher sollte man nach unserer Einschätzung noch immer einen Router mit vorgeschalteter Seite die ein rechtskonformes Handeln fordert nutzen. Diese Router mit sogenannter Hotspot Funktion ermöglichen es auch häufig mehrere Netzwerke auf zu bauen. So kann man das professionelle WLAN für den Betrieb seines Geschäftes vom Kundennetzwerk abschotten und schafft auch mehr Sicherheit im Geschäft.

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