Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln
Es bleibt nur noch wenig Zeit, die neuen EU Vorschriften zur Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln um zu setzen.
Die EU Verordnung 1169/2011 zur Information der Verbraucher über Lebensmittel tritt am 13.12.2014 in Kraft und muss vollständig umgesetzt sein. Damit sind nun unsere Kunden in der Lebensmittelherstellung und auch im Lebensmitteleinzelhandel angehalten zu handeln. Bei der erneuerten Verordnung geht es nun um mehr als nur die Kennzeichnung von Allergenen oder Nährwertinformation auf Fertigprodukten.
- Pflicht zur Angabe des Ursprungs von unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch
- Hervorheben von Allergien auslösenden Stoffen, wie z. B. Erdnüsse oder Milch, im Zutatenverzeichnis
- Bessere Lesbarkeit, d. h. Einhaltung einer Mindestschriftgröße
- Die verpflichtenden Angaben zu Allergenen gelten auch für nicht vorverpackte Lebensmittel, u. a. Lebensmittel, die in Restaurants undCafés verkauft werden.
Und genau an dieser Stelle hilft Ihnen nun die Karley Deutschland GmbH mit einer simplen Software, mit der von einem Handy aus ganz einfach Etiketten drucken können! Einfachste Bedienung und wenn man möchte, sogar auf einen mobilen Drucker. Die Software ist auch als Demo über den Android Store verfügbar. Schauen Sie sich doch einmal unseren Film und weiteren Informationen unter folgendem Link an:
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Sämtliche Details und die offizielle Fassung der Verordnung finden Sie hier: http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/foodlabelling/proposed_legislation_en.htm