Signatur-Verpflichtung für Kassen ab 1.1.2020 beschlossen § 146b AO
Als Einführung schreibt das BMF:
„Beginnend mit dem 1. Januar 2018 wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen die Möglichkeit der Durchführung einer Kassen-Nachschau eingeführt. Der Anwendungserlass zu § 146b Abgabenordnung erläutert die Kassen-Nachschau.
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom
22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146b AO – neu – eingefügt worden“
Ab 1.1.2020 müssen alle elektronischen und PC-gestützten Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgerüstet werden. Das geht über Sicherheitsmodule, gesicherte Speichermedien sowie auch die digitale Schnittstellen. Wie genau das zu realisieren ist, ist leider noch nicht weiter konkretisiert, so das nun Registrierkassen und Computergestützte Kassen nicht in jedem Fall zukunftssicher sind. Kunden die keinen Updateservice gekauft haben, werden ggf. einzelne Updates für Ihre Software kaufen müssen um den rechtlichen Anforderungen ab 2020 gerecht werden zu können.
Aktuell bedeutet die Konkretisierung für die seid 1.1.2018 mögliche Kassenschau:
Offene Ladenkassen, Taxameter, Wegstreckenzähler, Waagen mit Registrierkassenfunktionen und Geldspielgeräte können ohne vorherige Ankündigung durch Mitarbeiter des Finanzamtes geprüft werden. Natürlich unter liegen dem auch alle andere System wie Kassen APPs (App Systeme) und computergestützte Kassen.
„Im Rahmen der Kassen-Nachschau dürfen Amtsträger während der üblichen Geschäftsund
Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen
betreten. Das Betreten muss dazu dienen, Sachverhalte
festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. Ein Durchsuchungsrecht
gewährt die Kassen-Nachschau nicht. “ – so die wichtigen Abschnitte.
Im schreiben wird auch nochmals darauf hingewiesen, dass die Kassennachschau keine Außenprüfung darstellt, jede Beanstandung jedoch direkt zu einer Außenprüfung führen kann.
Von daher ist nun zunächst einmal eine Grundlage geschaffen, wie die Mitarbeiter des Finanzamtes auftreten werden, was zu prüfen ist und natürlich auch die möglichen Folgen bei Verstößen.
Unseren Karley Kassenkunden legen wir ans Herz den Artikel in der original Form einmal zu lesen. Sollten schon fragen sein, wie Sie Ihre Kasse sicher bekommen, so reden sie gerne mit uns und Ihrem Steuerberater. Da nun nach und nach Mitarbeiter zur Kassenschau ausgebildet und auch versendet werden, ist unsere Vermutung das die technische Prüfung der Sicherheitseinrichtungen ab 2020 schärfer kontrolliert werden und empfehlen allen Kunden am Ball zu bleiben und rechtzeitig auf eine gesetzeskonforme Kasse umzusteigen. Wie wir ja schon häufiger gehört haben, kommt es bei Verstößen gegen die AO häufig zu Schätzungen – und da kann man sagen: Das Finanzamt schätzt definitiv nicht für den Unternehmer – und bei wiederholten Schätzungen erhöhen sich auch häufig die Summen um ein Umdenken herbeizuführen.
Wir halten es also für wichtig, das Sie in den nächsten 2 Jahren die Änderungen bezüglich der gesetzlichen Neuregelung der digitalen Grundaufzeichnung verfolgen um keine bösen Überraschungen zu erleben und weiterhin ruhig schlaffen zu können.
Hier der Link zum offiziellen Dokument des Bundesfinanzministeriums: AO146b-Anwendungserlass